Urteil Keine Haftung für Einbauten des Vormieters
Schlagworte
Keine Haftung für Einbauten des Vormieters
Leitsatz
Hat der Nachmieter unfachmännisch vorgenommene Einbauten des Vormieters gegen Abstand übernommen (hier: nicht fachgerechte Verfugung der Fliesen), haftet er nur bei eigenem Verschulden gegenüber dem Vermieter auf Schadensersatz.
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