Urteil Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden durch Naturgewalt


Schlagworte

Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden durch Naturgewalt

Leitsatz

Der Vermieter haftet nicht auf Schadensersatz für Wasserschäden, die durch außergewöhnliche Umstände (ungewöhnlich heftiger Platzregen) entstanden sind.

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