Urteil Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden durch Naturgewalt
Schlagworte
Keine Haftung des Vermieters für Wasserschäden durch Naturgewalt
Leitsatz
Der Vermieter haftet nicht auf Schadensersatz für Wasserschäden, die durch außergewöhnliche Umstände (ungewöhnlich heftiger Platzregen) entstanden sind.
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