Urteil Keine Haftung des Insolvenzverwalters für zurückgegebene Mietsache
Schlagworte
Keine Haftung des Insolvenzverwalters für zurückgegebene Mietsache
Leitsätze
1. Ist das Mietverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet, sind ein Rückgabeanspruch und alle Abwicklungsansprüche des Vermieters Insolvenzforderungen. Der Insolvenzverwalter haftet nicht auf Schadensersatz wegen fehlender Rückgabe der Mietsache, wenn er sie nicht in Besitz genommen hatte.
2. Ein Mietausfallschaden setzt eine Darlegung voraus, dass bei früherer Rückgabe die Räume hätten vermietet werden können.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat