Urteil Keine Haftung des Hauseigentümers für Dachlawinen
Schlagworte
Keine Haftung des Hauseigentümers für Dachlawinen
Leitsatz
Ein Hauseigentümer (und Vermieter) haftet in Berlin jedenfalls dann nicht für von Dachlawinen verursachte Schäden, wenn Schneefanggitter vorhanden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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