Urteil Keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Betriebskosten vor Zuschlag


Schlagworte

Keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Betriebskosten vor Zuschlag; Aufwendungsersatz

Leitsatz

Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.

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