Urteil Keine gesteigerte Nichtigkeit bei Sinken der ortsüblichen Vergleichsmiete


Schlagworte

Keine gesteigerte Nichtigkeit bei Sinken der ortsüblichen Vergleichsmiete; unangemessen hohe Entgelte; Wirtschaftsstrafgesetz

Leitsatz

Ist im laufenden Mietverhältnis eine nach § 5 WiStG i. V. m. § 134 BGB teilnichtige Mietzinsvereinbarung durch Ansteigen des ortsüblichen Mietzinses teilweise geheilt worden, und sinkt der ortsübliche Mietzins nachträglich soweit, daß der dann geltende Mietzins den ortsüblichen Mietzins um mehr als 20 % übersteigt, so ist der Vermieter weder verpflichtet, den Mietzins bis zur Wesentlichkeitsgrenze zu senken noch den darüber hinausgehenden, bereits vereinnahmten Mietzins dem Mieter zurückzuzahlen (Anschluß an ZK 61 GE 1999, 449).

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