Urteil Keine formlose oder stillschweigende Aufhebung der doppelten Schriftformklausel
Schlagworte
Keine formlose oder stillschweigende Aufhebung der doppelten Schriftformklausel
Leitsatz
Eine doppelte Schriftformklausel kann nicht formlos oder stillschweigend aufgehoben werden, weil andernfalls die Vereinbarung der Einhaltung der Schriftform für die Änderung des Schriftformerfordernisses ihren Sinn verliert.
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