Urteil Keine formlose oder stillschweigende Aufhebung der doppelten Schriftformklausel


Schlagworte

Keine formlose oder stillschweigende Aufhebung der doppelten Schriftformklausel

Leitsatz

Eine doppelte Schriftformklausel kann nicht formlos oder stillschweigend aufgehoben werden, weil andernfalls die Vereinbarung der Einhaltung der Schriftform für die Änderung des Schriftformerfordernisses ihren Sinn verliert.

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