Urteil Keine Fälligkeitszinsen bei auszahlungshindernden Bankauflagen und gleichzeitiger Verletzung der Verkäuferpflichten


Schlagworte

Keine Fälligkeitszinsen bei auszahlungshindernden Bankauflagen und gleichzeitiger Verletzung der Verkäuferpflichten

Leitsatz

Nach der regelmäßigen Interessenlage kann der Verkäufer vereinbarte Fälligkeitszinsen verlangen, wenn der Kaufpreis zwar rechtzeitig auf dem Anderkonto des Notars eingeht, seiner Auszahlung an den Verkäufer aber Auflagen des Kreditinstituts des Käufers entgegenstehen (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. März 1997, V ZR 4/96, WM 1997, 1152); dies gilt nicht, wenn der Verkäufer seinerseits die vom Käufer gesetzten Auszahlungsbedingungen nicht erfüllt hat.

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