Urteil Keine Fällgenehmigung bei Obstbaumbeeinträchtigung
Schlagworte
Keine Fällgenehmigung bei Obstbaumbeeinträchtigung; Baumschutz
Leitsatz
Der Pächter einer Kleingartenparzelle kann auch dann keine Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer gesunden Birke verlangen, wenn diese Wuchs und Ertrag eines danebenstehenden Pflaumenbaums erheblich beeinträchtigt. (Leitsatz der Redaktion)
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