Urteil Keine Erstattung für Heimbewohner bei Wochenendurlaub
Schlagworte
Keine Erstattung für Heimbewohner bei Wochenendurlaub
Leitsätze
Nach der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Regelung in § 5 Abs. 8 HeimG hält eine Klausel in einem Heimvertrag, nach der für den Fall einer Abwesenheit von bis zu drei Tagen keine Erstattung ersparter Aufwendungen vorzunehmen ist, der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB grundsätzlich stand (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 148, 233).
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