Urteil Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten von bereits aufgegebenen Geschäftsräumen
Schlagworte
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten von bereits aufgegebenen Geschäftsräumen
Leitsatz
Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen.
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