Urteil keine Erörterungsgebühr bei einseitigem gerichtlichen Hinweis
Schlagworte
keine Erörterungsgebühr bei einseitigem gerichtlichen Hinweis
Leitsatz
Die Erörterungsgebühr fällt nicht an, wenn das Rechtsmittel vor Eintritt in die mündliche Verhandlung unmittelbar nach einem gerichtlichen Hinweis zurückgenommen wird.
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