Urteil Keine Erhöhungsgebühr bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Auftraggeber


Schlagworte

Keine Erhöhungsgebühr bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Auftraggeber

Leitsatz

Dem Rechtsanwalt steht die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO auch dann nicht zu, wenn das Mandat von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor der Grundsatzentscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 erteilt wurde (gegen KG, 27. Zivilsenat GE 2001, 1466).

(Leitsatz der Redaktion)

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