Urteil Keine Erhöhung des Erbbauzinses bei steigendem Lebenshaltungskostenindex und nicht erzielbarer Kostenmiete
Schlagworte
Keine Erhöhung des Erbbauzinses bei steigendem Lebenshaltungskostenindex und nicht erzielbarer Kostenmiete
Leitsatz
Ist nach dem Erbbaurechtsvertrag eine Anpassung des Erbbauzinses an die Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Schiedsgutachter nur insoweit zulässig, als sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht unbillig ist, darf im Falle der Bestellung des Erbbaurechts zur Errichtung eines Miethauses im sozialen Wohnungsbau bei der Anpassung nicht unberücksichtigt bleiben, daß die erzielbaren Mieten auf Dauer hinter der Kostenmiete zurückbleiben.
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