Urteil Keine Entschädigung für öffentlich-rechtliche Baulast
Schlagworte
Keine Entschädigung für öffentlich-rechtliche Baulast; internationale Zuständigkeit
Leitsatz
Eine Baulast stellt lediglich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung dar, aus der sich Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nur bei besonderen Absprachen ergeben können.
(Leitsatz der Redaktion)
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