Urteil Keine Eintragung einer GbR unter ihrem Namen ins Grundbuch
Schlagworte
Keine Eintragung einer GbR unter ihrem Namen ins Grundbuch
Leitsatz
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden.
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