Urteil Keine einstweilige Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch Mieter in Einkaufszentrum
Schlagworte
Keine einstweilige Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch Mieter in Einkaufszentrum
Leitsatz
Die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht für einen Geschäftsraummieter in einem Einkaufszentrum ist grundsätzlich formularmäßig trotz ebenfalls vereinbarten Ausschlusses des Konkurrenz- und Sortimentsschutzes wirksam.
Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung der Betriebspflicht bei drohender Geschäftsschließung durch den Mieter muß der Vermieter zum Verfügungsgrund jedoch glaubhaft machen, daß er so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruches angewiesen ist und sonst so erhebliche Nachteile erleiden würde, daß ihm Zuwarten nicht zumutbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
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