Urteil Keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei eigener Kündigung
Schlagworte
Keine Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei eigener Kündigung; Gebrauchsgewährungspflicht; Einrede der Nichterfüllung; Erfüllungsbereitschaft; Kündigung, fristlose Räumung
Leitsatz
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses, die auf den Anspruch auf Erfüllung der Verpflichtung des Vermieters zur Gewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache gestützt wird, steht dem Mieter jedenfalls dann nicht zu, wenn er durch fristlose Kündigung des Mietvertrages und Räumung zu erkennen gegeben hat, daß er von der Mietsache keinen Gebrauch mehr machen will.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?