Urteil Keine Duldungspflicht für Rechtsnachfolger
Schlagworte
Keine Duldungspflicht für Rechtsnachfolger; vom Nachbargrundstück ausgehende Störung; einsturzgefährdete Nachbarmauer; Eigentumsbeeinträchtigungen; Gartenmauer; Bindung des Einzelrechtsnachfolgers; Zustandsstörer
Leitsatz
Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nicht.
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