Urteil Keine Duldungspflicht für Gebietskörperschaft nach Planfeststellungsbeschluß
Schlagworte
Keine Duldungspflicht für Gebietskörperschaft nach Planfeststellungsbeschluß
Leitsatz
Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.
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