Urteil keine Duldungspflicht bei beabsichtigter Umgestaltung der Mietsache
Schlagworte
keine Duldungspflicht bei beabsichtigter Umgestaltung der Mietsache
Leitsatz
Eine duldungspflichtige Erhaltungsmaßnahme im Sinne des § 541 a BGB ist nur eine solche Maßnahme, die der Erhaltung, nicht aber der Umgestaltung der Mietsache dient.
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