Urteil Keine Bindung für die Zukunft an Wohnungskategorie durch Zustimmung zu früherem Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Keine Bindung für die Zukunft an Wohnungskategorie durch Zustimmung zu früherem Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, ist er nicht deswegen bei einem späteren Mieterhöhungsverlangen an die Einordnung der Wohnung in ein bestimmtes Mietspiegelfeld (Rasterfeld, Wohnwertmerkmale) gebunden.
(Leitsatz der Redaktion)
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