Urteil Keine Bindung des Vermieters an unrichtige Verrechnung von Teilzahlungen
Schlagworte
Keine Bindung des Vermieters an unrichtige Verrechnung von Teilzahlungen; Zahlungserlaß
Leitsätze
1. Der Vermieter ist an eine von ihm vorprozessual vorgenommene unrichtige Verrechnung von Zahlungen des Mieters, zu der er einseitig nicht berechtigt ist, nur dann gebunden, wenn die Parteien diese Verrechnung vertraglich vereinbart haben.
2. Eine bloße Zahlungserinnerung des Vermieters unter Aufschlüsselung des angeblich noch geschuldeten Saldos ist grundsätzlich nicht als schlüssiges Angebot auf Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung zu qualifizieren, wenn dies einen Erlaß (§ 397 BGB) zur Folge hätte und der Zahlungserinnerung ein entsprechender Wille des Vermieters nicht zu entnehmen ist.
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