Urteil Keine Betriebskostenumlage für vom Mieter geschuldete Arbeit
Schlagworte
Keine Betriebskostenumlage für vom Mieter geschuldete Arbeit; Gartenpflegearbeiten durch Mieter; Baumfällkosten
Leitsätze
1. Hat der Vermieter durch Individualvereinbarung die Pflicht zur Gartenpflege auf den Mieter übertragen, kann er Kosten für Pflegearbeiten nicht als Betriebskosten über den Mieter geltend machen. 2. Auf die Frage, ob Baumfällkosten Betriebskosten sind, kommt es dann nicht an.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat