Urteil Keine Betreuungsgebühr neben Hebegebühr für Weiterleitung von Geld durch Notar
Schlagworte
Keine Betreuungsgebühr neben Hebegebühr für Weiterleitung von Geld durch Notar; Notaranderkonto; Grundstückskaufvertrag; Auflassungsvormerkung; Sicherstellung der Lastenfreiheit; Überwachung der Kaufpreisfälligkeit
Leitsatz
Neben der Hebegebühr fällt für die Prüfung und Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit keine weitere Gebühr an.
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