Urteil Keine Beseitigung eines Hausanschlusses durch Grundstückseigentümer


Schlagworte

Keine Beseitigung eines Hausanschlusses durch Grundstückseigentümer

Leitsätze

1. Besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes durch einen bestehenden Hausanschluss eines seit ca. zwei Jahren leerstehenden Gebäudes, reicht es nicht aus, den Haupthahn zur Hausinstallation des Grundstücks zu schließen. Erforderlich ist es vielmehr, die Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zu trennen.

2. Eine solche notwendige Beseitigung des Hausanschlusses darf bei entgegenstehendem Satzungsrecht jedoch nicht dem Grundstückseigentümer aufgegeben werden.

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