Urteil Keine Beschaffenheitsveränderungen durch temporäre Gewerbevermietung
Schlagworte
Keine Beschaffenheitsveränderungen durch temporäre Gewerbevermietung; Vergleichsmiete; Mietspiegel; Baualter; später errichtete Wohnungen
Leitsatz
Das für die Beschaffenheit der Wohnung maßgebende Baualter ändert sich nicht dadurch, dass die Räume als Gewerberaum vermietet und nicht mit einem Bad ausgestattet waren.
(Leitsatz der Redaktion)
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