Urteil Keine Berücksichtigung von Kosten, die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind
Schlagworte
Keine Berücksichtigung von Kosten, die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind; Modernisierungskosten; bauliche Änderungen, Kosten
Leitsatz
Vereinbart ein Hauseigentümer mit dem zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme beauftragten Generalübernehmer Leistungsbedingungen, die der VOB nicht entsprechen und die noch über die Risikoverteilung des Werkvertragsrechts des BGB hinausgehen, so können die aufgewendeten Kosten nach § 11 AMVOB nicht vollständig umgelegt werden; sie sind vielmehr auf das ortsübliche, angemessene Maß zu begrenzen.
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