Urteil Keine Berücksichtigung der Einnahmen aus Vermietung des Daches für Mobilfunkantennen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung


Schlagworte

Keine Berücksichtigung der Einnahmen aus Vermietung des Daches für Mobilfunkantennen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung

Leitsatz

Einnahmen aus der Vermietung der Dachfläche zur Aufstellung einer Mobilfunkantenne sind Sondereinnahmen und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen (Anschluß an LG Frankfurt/Main ZMR 2002, 5779).

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