Urteil Keine Benutzungsänderung bei Wegerecht


Schlagworte

Keine Benutzungsänderung bei Wegerecht; Grunddienstbarkeit

Leitsätze

a) Eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) des Inhalts, das dienende Grundstück zu landwirtschaftlichen Zwecken zu überqueren, berechtigt den jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu Fahrten von und zu den Gewächshäusern und einem Wohnhaus, die er später für einen Gartenbaubetrieb errichtet hat.

b) Die Verpflichtung, bestimmte Fahrten zu unterlassen, beinhaltet auch die Pflicht, solche Fahrten durch Dritte zu verhindern; bleibt der Eigentümer insoweit untätig, kann er zu einem Ordnungsgeld oder zu Ordnungshaft verurteilt werden.

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