Urteil Keine Beifügung des Mietspiegels für Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Keine Beifügung des Mietspiegels für Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und ist dieser gegen eine geringe Schutzgebühr von jedermann bei den örtlichen Mieter- und Vermietervereinigungen erhältlich, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. April 2009, VIII ZB 7/08, GE 2009, 777 = WuM 2009, 352; Urteil vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 11/07, GE 2008, 191 = NJW 2008, 573, Tz. 15).

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