Urteil Keine Ausnutzung einer Mangellage bei Vereinbarung einer langfristigen Mietbindung mit Vorkaufsrecht
Schlagworte
Keine Ausnutzung einer Mangellage bei Vereinbarung einer langfristigen Mietbindung mit Vorkaufsrecht
Leitsatz
Eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG scheidet aus, wenn während des Mietverhältnisses der Mieter zur Sicherung seiner Modernisierungsaufwendungen eine überhöhte Miete vereinbart, die langfristig unverändert bleiben soll, und dazu ein Vorkaufsrecht mit limitiertem Kaufpreis vereinbart wird.
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