Urteil Keine Aufrechnung von Zahlungsansprüchen mit Anspruch auf Freigabe des als Mietkaution verpfändeten Sparbuchs


Schlagworte

Keine Aufrechnung von Zahlungsansprüchen mit Anspruch auf Freigabe des als Mietkaution verpfändeten Sparbuchs

Leitsatz

Der Vermieter kann gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfändeten Sparkontos als Mietsicherheit mit einem Zahlungsanspruch nicht aufrechnen, weil es insoweit an der Gleichartigkeit beider Ansprüche im Sinne von § 387 BGB fehlt.

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