Urteil Keine Aufrechnung mit Kautionsrückzahlungsanspruch gegen Zwangsverwalter
Schlagworte
Keine Aufrechnung mit Kautionsrückzahlungsanspruch gegen Zwangsverwalter
Leitsatz
Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung des Zwangsverwalters nicht mit einem Anspruch auf Kautionsrückzahlung aufrechnen, wenn die Mietzinsansprüche vorher fällig geworden sind.
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