Urteil Keine Aufrechnung mit Forderung nur gegen einen Gesellschafter
Schlagworte
Keine Aufrechnung mit Forderung nur gegen einen Gesellschafter
Leitsatz
Klagt die vermietende BGB-Gesellschaft Mietforderungen ein, kann der Mieter nicht mit einer Gegenforderung nur gegen einen Gesellschafter aufrechnen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat