Urteil Keine Anwendung des § 571 auf im Grundbuch noch nicht eingetragenen Vermieter
Schlagworte
Keine Anwendung des § 571 auf im Grundbuch noch nicht eingetragenen Vermieter; Vermieterstellung; Eigentumsübergang
Leitsatz
Wird der Vermieter erst nach Abschluß des Mietvertrages als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, bleibt er auch nach späterer Veräußerung des Grundstücks Vermieter.
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