Urteil Keine Angaben zur theoretischen Mietzinserhöhung bei Ankündigung einer Modernisierung
Schlagworte
Keine Angaben zur theoretischen Mietzinserhöhung bei Ankündigung einer Modernisierung
Rechtsentscheid
Teilt der Vermieter dem Mieter in einem Ankündigungsschreiben über beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß infolge dieser Maßnahmen keine Erhöhung des Mietzinses erfolgt, muß er keine Angaben über eine theoretisch mögliche Mietzinserhöhung machen.
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