Urteil Keine Angabe von Drittmitteln aus Zeiten der Preisbindung bei der Mieterhöhung von ehemaligen Sozialwohnungen


Schlagworte

Keine Angabe von Drittmitteln aus Zeiten der Preisbindung bei der Mieterhöhung von ehemaligen Sozialwohnungen; Hochparterrewohnung keine Erdgeschoßwohnung i.S. des Berliner Mietspiegels; behebbare Mängel; reparaturbedürftige Einbauküche nicht wohnwertmindernd

Leitsätze

1. Früher zur Modernisierung der preisgebundenen Wohnung verwendete öffentliche Fördermittel brauchen nach Auslaufen der Preisbindung in der Mieterhöhungserklärung nicht mehr angegeben zu werden.

2. Die Lage der Wohnung im Hochparterre ist nicht wohnwertmindernd.

3. Behebbare Mängel sind bei der Spanneneinordnung nicht zu berücksichtigen.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (9 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
45,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
45,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,94 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.