Urteil Keine analoge Anwendung des Ausschlusses von Betriebskostennachforderungen bei Fristversäumnis auf Gewerberaum
Schlagworte
Keine analoge Anwendung des Ausschlusses von Betriebskostennachforderungen bei Fristversäumnis auf Gewerberaum; Verwirkung
Leitsatz
Zur Abrechnungsfrist von Nebenkosten bei Mietverträgen über Geschäftsräume (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 -, GE 2010, 406).
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