Urteil Keine Änderung eines im bestandskräftigen Wirtschaftsplan angewandten Kostenverteilungsschlüssels für anschließende Abrechnung
Schlagworte
Keine Änderung eines im bestandskräftigen Wirtschaftsplan angewandten Kostenverteilungsschlüssels für anschließende Abrechnung
Leitsatz
Der in einem bestandskräftig gewordenen Wirtschaftsplan angewandte Kostenverteilungsschlüssel kann nicht mehr für die sich anschließende Jahresabrechnung derselben Wirtschaftsperiode geändert werden. (Revisionszulassung wegen Abweichung von LG Hamburg, ZMR 2013, 465)
(Leitsatz der Redaktion)
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