Urteil Keine Änderung der Baualtersklasse im Mietspiegel durch erhebliche Umbaumaßnahmen


Schlagworte

Keine Änderung der Baualtersklasse im Mietspiegel durch erhebliche Umbaumaßnahmen

Leitsatz

Auch bei einer modernisierten Altbauwohnung ist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich das Mietspiegelfeld der ursprünglichen Baualtersklasse maßgeblich. Auf den Bauaufwand kommt es nicht an.

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