Urteil Keine Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters durch bloßes Zahlungsangebot oder Zahlungszusage
Schlagworte
Keine Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters durch bloßes Zahlungsangebot oder Zahlungszusage
Leitsätze
1. Der Vermieter kann das Wegnahmerecht des Mieters nur durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden.
2. Der Zahlung steht ein den Annahmeverzug begründendes tat-sächliches Angebot gleich; die Hinterlegung reicht in keinem Fall.
(Leitsätze der Redaktion)
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