Urteil Keine technischen Vorgaben für Beschluss über Hybridversammlung


Schlagworte

Keine technischen Vorgaben für Beschluss über Hybridversammlung

Leitsatz

Der Beschluss zur Ermöglichung der hybriden Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 I 2 WEG) muss keine Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung der Online-Teilnahme enthalten. Fehlen derartige Regelungen, hat der Einberufende - im Regelfall der Verwalter (§ 24 I WEG) - über die Durchführung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

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