Urteil Keine Sondervergütung des WEG-Verwalters für DSGVO-Umsetzung


Schlagworte

Keine Sondervergütung des WEG-Verwalters für DSGVO-Umsetzung

Leitsatz

Enthält der Verwaltervertrag für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO und für die Erstellung der Bescheinigung über die haushaltsnahen Dienstleistungen keine Regelung dahingehend, dass der Verwalter hierfür eine Sondervergütung erhält, und fehlen auch dahingehende Beschlüsse hierzu, handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung, die eine Sondervergütung rechtfertigt, sondern lediglich um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

(Leitsatz der Redaktion)

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