Urteil Keine Pflicht des Verkäufers zum Hinweis auf gekündigte Gebäudeversicherung


Schlagworte

Keine Pflicht des Verkäufers zum Hinweis auf gekündigte Gebäudeversicherung

Leitsatz

Der Käufer eines Grundstücks kann nicht auf das ungekündigte Bestehen einer auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs nach § 95 VVG übergehenden Gebäudeversicherung vertrauen. Den Verkäufer trifft daher grundsätzlich keine Rechtspflicht, den Käufer ungefragt über die vom Versicherer erklärte Kündigung eines bei Vertragsschluss bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages aufzuklären, die eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach Übergabe des Kaufgegenstandes bewirkt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 - VII ZR 107/15, r+s 2016, 347).

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