Urteil Keine Pflicht des Parkhausbetreibers zur Dauerüberwachung durch Kameras, Schadensersatz nach Sex auf der Motorhaube eines geparkten Autos
Schlagworte
Keine Pflicht des Parkhausbetreibers zur Dauerüberwachung durch Kameras, Schadensersatz nach Sex auf der Motorhaube eines geparkten Autos
Leitsatz
Die Nebenpflichten eines Parkhausbetreibers gehen nicht so weit, dass er die von ihm installierten Überwachungskameras ununterbrochen beobachten lassen müsste, um etwaige Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung im Parkhaus lückenlos zu bemerken oder gar verhindern zu können.
(Leitsatz der Redaktion)
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