Urteil Keine Mietminderung bei Vermietung eines beheizten Kellerraums als Wohnraum


Schlagworte

Keine Mietminderung bei Vermietung eines beheizten Kellerraums als Wohnraum

Leitsätze

1. Welche Räume bei der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen sind, bestimmt sich vorrangig nach der Vereinbarung der Parteien, auch wenn die Voraussetzungen der Wohnflächenverordnung und bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht erfüllt sind (hier: beheizter Kellerraum).

2. Sind für die übrigen Räume keine Vereinbarungen getroffen worden, kann die Wohnflächenverordnung ergänzend herangezogen werden, wobei in Berlin die Anrechnung der Fläche einer Terrasse zur Hälfte üblich ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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