Urteil Keine Mieterhöhung mit 20 Jahre altem Mietspiegel
Schlagworte
Keine Mieterhöhung mit 20 Jahre altem Mietspiegel
Leitsatz
Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.
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