Urteil Keine Mieterhöhung mit 20 Jahre altem Mietspiegel


Schlagworte

Keine Mieterhöhung mit 20 Jahre altem Mietspiegel

Leitsatz

Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam.

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