Urteil Keine Laubrente wegen Reinigungsaufwand für Pool
Schlagworte
Keine Laubrente wegen Reinigungsaufwand für Pool
Leitsatz
Errichtet ein Grundstückseigentümer im Traufbereich zweier auf dem Nachbargrundstück vor 90 Jahren ohne Einhaltung des Grenzabstandes gepflanzter Eichen einen offenen Pool, kann er keine Kostenbeteiligung des Nachbarn (Laubrente) hinsichtlich des erhöhten Reinigungsaufwandes verlangen.
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