Urteil Keine Kündigung wegen Falschparkens und Vorwurf einer Straftat


Schlagworte

Keine Kündigung wegen Falschparkens und Vorwurf einer Straftat

Leitsätze

1. Ein wiederholter Parkverstoß (Behinderung der Garagenzufahrt) durch den Mieter ist eine Eigentumsstörung und nicht eine Verletzung des Mietvertrags oder eine Störung des Hausfriedens, und damit kein Kündigungsgrund.

2. Das Gleiche gilt für behauptete Straftaten des Mieters ohne Bezug zum Mietverhältnis, wenn nicht ein besonderer Ausnahmefall wie bei einem Schwerstverbrechen vorliegt.

(Leitsätze der Redaktion)

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